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Sport

FACHPROFIL

Bewegung ist ein elementares Bedürfnis des Menschen, ein zentraler Baustein für das Wohlbefinden und die Gesundheit und nicht zuletzt ein großer positiver Faktor für das Lernen –

und noch nie scheint der Sport so wichtig gewesen zu sein wie im Zeitalter der Digitalisierung.  

Wir, die Fachschaft Sport, verstehen es daher als unser oberstes Ziel, den Schüler*innen Freude an der Bewegung zu vermitteln, um sie zum möglichst lebenslangen Sporttreiben zu motivieren.

Dazu stehen uns eine Reihe an Möglichkeiten zur Verfügung, so wie der Basissportunterricht, der differenzierte Sportunterricht, die Kurse der Oberstufe, die Sportwettkämpfe, der Wintersporttag, da Wahlfach Klettern, das Sportfest und das Schullandheim mit sportlichem Schwerpunkt in der sechsten Klasse…

Wir sind uns sicher, hier für alle etwas dabei!  

    Die 10 Gebote des Sportunterrichts am Gymnasium Miesbach
    1. Eine adäquate Sportkleidung, Schuhwerk inklusive, ist obligatorisch. 
    2. Schmuck, Uhren, und lange künstliche Fingernägel werden aus verletzungsbedingten Gründen vor dem Unterricht abgelegt oder mit Tape abgeklebt.
    3. Brillen stellen je nach Sportart ein gewisses Verletzungsrisiko dar, weshalb Sportbrillen oder Kontaktlinsen wünschenswert sind. 
    4. Lange Haare werden mit einem Haargummi oder ähnlichem zusammengebunden. 
    5. Krankheitsbedingtes Fernbleiben vom Unterricht wird sowohl mit dem Sekretariat als auch mit der Sportlehrkraft geklärt (Formular beachten).
    6. Eine krankheitsbedingte Nicht-Teilnahme bzw. passive Anwesenheit erfordert eine schriftliche Mitteilung der Eltern.
    7. Wertgegenstände verbleiben in der Umkleide, die abgesperrt wird, soweit die Lehrkraft keine andere Maßnahme bestimmt (je nach Hallensituation geboten). 
    8. Getränke werden vor der Türe der Sporthalle abgestellt und es wird nur während der Trinkpausen in Absprache mit der Lehrkraft getrunken. 
    9. Ein Verlassen der Halle geschieht nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft. 
    10. Bei angekündigten Leistungsnachweisen wird bei krankheitsbedingtem Fernbleiben ein ärztliches Attest vorgelegt.