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Latinum

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Lateinunterrichts in der 10. (Schüler*innen mit Italienisch) bzw. 11. Jahrgangsstufe, d. h. mindestens Note 4 im Jahreszeugnis, erwerben Schüler*innen das sog. „Latinum”. Diese Qualifikation, die in manchen geisteswissenschaftlichen Fächern – je nach Universität – noch Zulassungsvoraussetzung ist, wird im Abiturzeugnis bestätigt.

Bereits vorher verfügen Schüler*innen bei entsprechender Note (s.o.) am Ende der 8. Klasse über “Lateinkenntnisse” bzw. am Ende der 9. Klasse über “gesicherte Lateinkenntnisse“. Letztere Niveaustufe, auch als “Kleines Latinum” bekannt, wird z. B. für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch als fachliche Zulassungsvoraussetzung gefordert. Auf Wunsch können die genannten Niveaustufen im jeweiligen Jahres- bzw. Abiturzeugnis ausgewiesen werden.
 
Schülern*innen, die die 10. Klasse im Ausland verbringen und Latein nach Jahrgangsstufe 10 nicht weiter belegen, haben die Möglichkeit über eine schulinterne Feststellungsprüfung das „Latinum“ als höchste Niveaustufe zu erreichen. Diese kann in diesem Fall auch vor dem Auslandsaufenthalt abgelegt werden.

Die Feststellungsprüfung steht darüber hinaus auch Schüler*innen offen, die aufgrund einer schlechteren Note als „ausreichend“ im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 das Latinum nicht erworben haben und die Jahrgangsstufe 10 nicht wiederholen werden. Letztere können die Ergänzungsprüfung aber erst nach einer Frist von mindestens einem halben Jahr ablegen.

Die Feststellungsprüfung zum Erwerb des Latinums ist schriftlich und mündlich abzulegen. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2:1 gewichtet. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser lautet und wenn in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note „mangelhaft“ erreicht wurde.
 
Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines lateinischen Originaltextes im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer anspruchsvolleren Cicero-Stelle (ca. 110 lat. Wörter). Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Die Benutzung eines vom Staatsministerium zugelassenen Lexikons ist erlaubt.
 
Die Gesamtnote der in der Jahrgangsstufe erbrachten mündlichen Leistungen zählt auf Antrag – jedoch nur im Falle einer besseren Zeugnisnote als 5 –  als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung. Ansonsten ist eine eigene mündliche Prüfung im Umfang von 20 Minuten über den Stoff der jeweiligen Jahrgangsstufe abzuhalten.