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Schulabschlüsse in der 10. Jahrgangsstufe

Schulabschlüsse in der 10. Jahrgangsstufe

Die Schulpflicht beträgt in der Regel 12 Jahre, das sind 9 Jahre Volksschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht erlischt jedoch bei Erhalt eines mittleren Schulabschlusses. Mit bestandener 10. Jahrgangsstufe am Gymnasium erhält man einen mittleren Schulabschluss („Mittlere Reife“). Ein Wechsel zur Beruflichen Oberschule (Fachoberschule) in die 11. Jahrgangsstufe ist erst zum Schuljahr 2022/2023 möglich. Der Anmeldezeitraum ist pandemiebedingt in diesem Schuljahr verlängert im Zeitraum 07.03. – 18.03.2022 und unbedingt einzuhalten, da spätere Anmeldungen keine Berücksichtigung mehr finden. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Bei einem Übertritt an die Fachoberschule ist kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 23.03.2022 statt.

Besondere Prüfung (10. Jahrgangsstufe) 

Schülerinnen bzw. Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums nicht zuerkannt wird und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung einen mittleren Schulabschluss erreichen. Dieser Abschluss ist der „Mittleren Reife“ einer Realschule gleichgestellt. Unabhängig davon, in welchen Fächern die Noten 5 bzw. die Note 6 erzielt wurde, wird die Besondere Prüfung stets am Ende der Sommerferien am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache schriftlich abgelegt. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache (auf dem Niveau der ersten Fremdsprache) ersetzt werden. Grundlage ist jeweils der Lehrplan für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums. Die Aufgaben werden zentral für ganz Bayern gestellt. Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der 10. Jahrgangsstufe abgelegt werden. Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt.  Das Bestehen der Prüfung berechtigt bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,33 zum Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule, nicht aber in die 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums!
Ein Wiederholen der BP ist nur möglich, wenn die 10. Jahrgangsstufe erfolglos wiederholt wurde und das o.g. Notenbild im Jahreszeugnis erneut zutrifft. Die Anmeldung zur BP muss bis spätestens eine Woche nach Erhalt des Jahreszeugnisses erfolgen. Zur Vorbereitung gibt es Hilfen im Rahmen eines E-Learning-Programms auf der Internetplattform „mebis- Landesmedienzentrum Bayern“.

Abschlussprüfung der Mittelschule (M-Zweig) für andere Bewerber  

Schüler der 10. Jahrgangsstufe, denen Leistungen weder das Bestehen des Klassenziels noch der Besonderen Prüfung erwarten lassen, können ab diesem Schuljahr nicht an der Abschlussprüfung der Hauptschule (M-Zweig) teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums ist die Teilnahme als externe Bewerber an der Realschule nicht möglich.

Wechsel in eine berufliche Ausbildung nach der 9. oder 10. Jahrgangsstufe 

Der Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses („Quali“) ist auch noch für Schüler*innen der 10. Jahrgangsstufe möglich. Quali + guter Berufsabschluss können ebenfalls zum mittleren Schulabschluss führen.

Wird das Gymnasium nach der 9. Jahrgangsstufe oder nach nicht bestandener 10. Jahrgangsstufe verlassen, so erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf Antrag bei der zuständigen Mittelschule einen erfolgreichen Mittelschulabschluss zuerkannt. Durch die anschließende Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einer Berufsfachschule kann der mittlere Schulabschluss nachgeholt werden.  

Der „QUALI“ ist neben der Berufsausbildung möglicher Bestandteil des Qualifizierenden beruflichen Bildungsabschlusses („QUABI“), also eines mittleren Schulabschlusses. Mit dem „QUALI“ erhält man diesen mittleren Schulabschluss, wenn in der praktischen Abschlussprüfung der Berufsausbildung eine Note von 2,5 oder besser erzielt wird. Weiter ist für den „QUABI“ die Note 3 in der Englischprüfung des „QUALI“ oder im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe erforderlich. Eine Alternative dazu ist der mittlere Schulabschluss an der Berufsschule („MBS“), bei dem neben der Note 3 in Englisch in der 9. Jahrgangsstufe ein Berufsschulabschluss mit 2,5 oder besser vorliegen muss. Mit den mittleren Schulabschlüssen „QUABI“ bzw. „MBS“ und der durchlaufenen Berufsausbildung führt bei entsprechenden Eignungen und Interessen der folgende schulische Weg zur Hochschule bzw. Fachhochschule. 

So ist es etwa möglich, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung an die Berufsoberschule (BOS) zu wechseln, wo die fachgebundene Hochschulreife oder, mit dem Nachweis entsprechender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, die allgemeine Hochschulreife erlangt werden kann.

  

Vorrücken auf Probe in die 11. Jahrgangsstufe

Schülerinnen bzw. Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen auf Grund der Notenkonstellation (1×6 oder 2×5 in Vorrückungsfächern, darunter nur ein Kernfach!) das Vorrücken auf Probe in die 11. Jahrgangsstufe gestattet wird, erlangen erst mit dem Bestehen der Probezeit bis Ende 1. Semester Q11/1 (Mitte Februar) einen „Mittleren Schulabschluss“.

Für das Bestehen der o.g. Prüfungen ist eine gezielte Vorbereitung sowie rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen MS oder RS erforderlich, dann besteht auch Aussicht auf Erfolg! Die Schule empfiehlt, bei ernsthaften Problemen in der 9. oder 10. Jahrgangsstufe frühzeitig Kontakt mit dem Beratungslehrer Herrn Masch aufzunehmen.

Weitere Abschlussmöglichkeiten nach dem Schulbesuch – Der Zweite Bildungsweg

Der Zweite Bildungsweg bietet Bildungsangebote für Menschen, die nach ihrer eigentlichen Schulzeit weitere Abschlüsse machen wollen oder die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf an der Regelschule erworben haben.
In Bayern gibt es dazu die Abendrealschule, das Abendgymnasium, das Kolleg und das Telekolleg. Auch die Begabtenprüfung zählt zum Zweiten Bildungsweg.